Für alle Arbeiten vonn uns erhalten Sie eine Rechnung. Mit dieser Rechnung und dem Zahlungsnachweis über Ihr Bankkonto, können Sie bei Ihrer Einkommensteuererklärung bis zu 20.000,- € im im Jahr als haushaltsnahe Dienstleistung (§35a Abs. 2 EstG) geltend machen. Dadurch wird Ihre Einkommensteuerschuld um 20%, also um bis zu 4.000,- € pro Jahr gekürzt.