Putzen nach Hausfrauenart (Abstauben, Saugen und Wischen)
Reinigung Bad und WC
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Haussitting wenn Sie im Urlaub sind
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Für alle Arbeiten von uns erhalten Sie eine Rechnung. Mit dieser Rechnung und dem Zahlungsnachweis über Ihr Bankkonto können Sie bei Ihrer Einkommensteuererklärung bis zu 20.000,- € im Jahr als haushaltsnahe Dienstleistung (§35a Abs. 2 EstG) geltend machen. Dadurch wird Ihre Einkommensteuerschuld um 20%, also um bis zu 4.000,- € pro Jahr gekürzt.